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Soziallastenausgleich: falscher Zeitpunkt, unnötig und übertrieben

Die SVP-Fraktion lehnt einen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich und somit die Parlamentarische Initiative Joss bzw. der daraus entstandene Kommissionsantrag aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Mit der ursprünglichen PI Joss, welche den Soziallastenausgleich im heutigen Finanzausgleichsgesetz integrieren wollte, wäre der Zürcher Finanzausgleich regelrecht überladen worden. Bereits heute sind im Finanzausgleich der Ressourcenausgleich, ein demografischer Sonderlastenausgleich, ein geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich, ein individueller Sonderlastenausgleich und für die beiden grossen Städte ein Zentrumslastenausgleich in Kraft. Der Finanzausgleich wird mit jedem weiteren Ausgleich unüberblickbarer und verliert so an Legitimation.

Die von der Kommission geänderte parlamentarische Initiative sieht nun eine Änderung des Zusatzleistungsgesetzes vor, sodass der Kanton 70% an die anrechenbaren Bruttokosten für Zusatzleistungen pro Kopf der Gesamtbevölkerung leistet, wobei jedoch höchstens 125% der durchschnittlichen Bruttokosten anrechenbar sind. Dieser Antrag wird von der SVP abgelehnt. Der Kanton Zürich wird unnötig mit Abgaben belastet. Die Gemeinden verabschieden sich teilweise aus ihrer Verantwortung.

In einer Zeit, in welcher die Gemeinden und Städte im Kanton Zürich grösstenteils sehr gute Abschlüsse präsentieren, ist die Forderung nach dem Ausgleich von Soziallasten schwierig einzuordnen. Groteskerweise schloss beispielsweise die Stadt Winterthur, welche vehement die Einführung eines Soziallastenausgleichs forderte, ihre Rechnung 2018 mit einem Plus von beinahe 40 Mio. Franken ab. Auch die Stadt Dietikon, welche unter hohen Soziallasten leidet und einen Ausgleich fordert, schloss die Rechnung mit einem Plus von 8.3 Mio. Franken ab.

Für die SVP ist klar: Bei überbordenden Sozialkosten muss in erster Linie die Aufwandseite angegangen werden. Ein zusätzlicher Ausgleichstopf schafft lediglich neue Anreize und nimmt den nötigen Druck, die Sozialkosten auf einem vernünftigen Niveau zu halten.

Der Regierungsrat hat in seinem letzten Wirksamkeitsbericht die Situation sehr gut analysiert und auch er lehnt einen Soziallastenausgleich ab. Er hält im Bericht fest, dass zwar Unterschiede bei den Sozialkosten in den Gemeinden bestehen, diese jedoch sachlich nicht als hinreichend zu erachten sind, um einen Soziallastenausgleich einzuführen. Diese Meinung teilt auch die SVP.

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